Karriere & Studium
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Die bruchfreie Fortsetzung des Studiums nach dem Zwischenschritt des Bachelorabschlusses erfreut sich großer Beliebtheit. Bis zu zwei Drittel derjenigen, die sich entscheiden, das Studium ohne Unterbrechung durch eine Berufstätigkeit mit einem Master zu vervollständigen, entscheiden sich für einen konsekutiven Master. Dabei ist es nicht relevant, ob das Masterstudium im Studienfach des Bachelorstudiums angeschlossen wird, oder ob eine Vertiefung aus einer benachbarten Fachdisziplin gewählt wird. Die genauen Immatrikulationsvoraussetzungen werden von den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten genau vorgegeben. Für eine unkomplizierte Studienfortsetzung ist es deshalb notwendig, sich frühzeitig bei der eigenen oder potentiell in Frage kommenden anderen Hochschulen über Einschreibebedingungen und Bewerbungsfristen zu informieren.

Aufbauende und vertiefende Kenntnisse

Die Mehrheit der Studiengänge im restrukturierten Hochschulsystem lehnt sich an das bewährte System an und kann nach dem grundständigen Bachelor mit einem konsekutiven Master vervollständigt werden. Dieses zweistufige Studium ermöglicht auch denjenigen Studierenden, die kaum Interesse an der Wissenschaftlichkeit einer berufsqualifizierenden Studiums besitzen, einen Berufseinstieg mit einem akademischen Abschluss. Der größte Unterschied zu den früher einstufigen (nur in Grund- und Hauptstudium unterschiedenen) Studienabschlüssen ist die starke Praxisorientierung des grundständigen Studiums, die es Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen ermöglicht, ohne Master in den Beruf einzusteigen. Im Allgemeinen sind die konsekutiven Masterprogramme inhaltlich darauf ausgerichtet, die im grundständigen Studium erworbenen anwendungsorientierten Grundkenntnisse der gewählten Fachrichtung mit 

  • wissenschaftlichen Methoden, 
  • theoretischem Fachwissen und
  • vertiefendem Know-how für die eigenständige Aufgabenbewältigung

zu komplementieren.

Die Wahl des konsekutiven Masters muss nicht unbedingt im selben Fach angesiedelt sein, in dem bereits der Bachelor erworben wurde. Allerdings ist es in den meisten Fällen notwendig, sich innerhalb der Fächergruppe des Erststudiums zu orientieren. Fachkenntnisse, die in der verwandten Nachbardisziplin nicht vermittelt wurden, können in speziellen Ergänzungs- und Propädeutikkursen zu Beginn des Masterprogramms erarbeitet werden. Die genauen Bedingungen für einen leichten Richtungswechsel (zum Beispiel vom Bachelorstudium Erziehungswissenschaft zum Masterprogramm Sonderpädagogik) können Interessierte den jeweiligen Studienordnungen entnehmen. Das Fortsetzen des Studiums im selben Fach ist dagegen meistens ohne Komplikationen möglich, wenn die obligatorischen Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht werden. Studieninteressierte, die nicht sicher sind, ob das jeweilige grundständige Studium ausreicht, den gewünschten konsekutiven Master anzuschließen, finden in den Fachstudienberatungen der Hochschulen individuelle Antworten.

Fließende Übergänge und Unterscheidung zum weiterbildenden Master

In zwei bis vier Semestern Regelstudienzeit erreichen Studierende in einem konsekutiven Masterprogramm die bekannten Mastergrade

Diese Abschlüsse sind zugleich ein Hinweis auf die Fächergruppe, in der der Mastergrad erworben wurde, und ein potentieller Indikator für einen konsekutiven Master. Grundsätzlich sind die Hochschulen frei, in ihren Prüfungsordnungen die Vergabe akademischer Grade nach eigenen Vorgaben zu regeln. 

Diese Regel betrifft zum einen die Festlegung des Mastergrades für ingenieur- und naturwissenschaftliche Fächer, die je nach Studienschwerpunkt fließend ineinander übergehen. Empirisch hat sich die Regel herausgebildet, dass der Master of Engineering häufiger von Fachhochschulen, der Master of Science häufiger von Universitäten vergeben wird. 

Zum anderen betrifft die Freiheit der Vergabe akademischer Abschlussgrade die weiterbildenden Master. Die genannten akademischen Grade dürfen nur dann in weiterbildenden Studienprogrammen verliehen werden, wenn die Studieninhalte fachlich dem konsekutiven Master gleichwertig sind. Den weiterbildenden Mastergraden kann oft im Gegensatz zum konsekutiven Master der Studienschwerpunkt direkt entnommen werden (Beispiele: Master of Public Policy oder Master of Medicine, Ethics and Law). Als Promotionsberechtigung gelten weiterbildende und konsekutive Master mit einer überdurchschnittlichen Abschlussnote, die in der Promotionsordnung als hinreichende Qualifikation einer weitergehenden akademischen Karrierestufe anerkannt werden.

Tipp der Redaktion 

Während des konsekutiven Master Studiums haben Sie die beste Möglichkeit, sich zielgerichtet für eine angestrebte Karriere Schlüsselqualifikationen (Sprachen, Soft Skills, Methodenwissen) anzueignen, die im weiteren Karriereverlauf Vorteile mit sich bringen.

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