Zeit zwischen Bachelor und Master überbrücken: finanzielle Fragen

Sie haben sich erst kurzfristig entschieden, direkt an Ihren Bachelor noch ein Masterstudium dranzuhängen und jetzt ist die Bewerbungsfrist schon um? Wir haben Tipps, wie Sie die Wartezeit überbrücken können.

Montag, 10 Oktober, 2016

Sie haben sich erst mitten im Sommer entschieden, direkt an Ihren Bachelor noch ein Masterstudium dranzuhängen und jetzt ist die Bewerbungsfrist schon um? Oder Sie haben sich beworben, wurden aber an Ihrer Wunsch-Universität nicht sofort angenommen? Wir haben Tipps, wie Sie die Wartezeit überbrücken können.

BAföG

Derzeit wird BAföG nur während des Studiums gezahlt. Das bedeutet, wenn man den Bachelor abgeschlossen hat, mit dem Master aber noch nicht begonnen hat, kann man kein BAföG mehr beziehen. Wenn der Abstand zwischen dem Abschluss und dem Beginn des neuen Studiums aber sehr kurz ist, höchstens ein Monat, so wird durchgehend gezahlt und das BAföG bereits als Teil der Masterförderung angerechnet. Ab Herbst 2016 wird außerdem nicht mehr nur bis zur letzten Prüfung, sondern bis zum endgültigen Bestehen, als der Bekanntgabe des Ergebnisses gefördert.

Krankenkasse

Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können kostenlos über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Wer älter ist als 25 und als Student entweder für den Bachelor oder den Master eingeschrieben ist, der muss sich zu einem geringen Betrag selbst versichern. Ab dem 30. Lebensjahr wird die Krankenversicherung teuer, da man sich dann freiwillig krankenversichern muss. Das gleiche gilt auch zwischen dem Bachelor und dem Master, wenn man nicht eingeschrieben bleibt und keine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle hat.

Kindergeld

Auch Kindergeld kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr von den Eltern beantragt werden, während man auf den Master wartet. Hierfür ist keine Matrikulationsbescheinigung notwendig. Allerdings muss man ab 4 Monaten Wartezeit nachweisen, dass man sich um einen Studienplatz bemüht oder bereits in Aussicht hat, zum Beispiel wenn man das Studium zum Frühjahrssemester beginnt.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Außerdem muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich also um eine Arbeitsstelle bemühen und ein Angebot annehmen, wenn man eins erhält. Ansonsten kann man, abhängig vom Einkommen der Familie und den persönlichen Umständen, Hartz IV beantragen- vorausgesetzt, man ist nicht gleichzeitig an einer Uni eingeschrieben. Ob das während der Wartezeit auf den Master genehmigt wird, muss allerdings individuell geprüft werden.